Unser Jubiläumsprogramm am 3. Juni in Eisenach


Wir freuen uns Sie auf zu unserem Jubiläumsfest begrüßen zu dürfen!

Erleben Sie von 11 Uhr bis 17 Uhr ein buntes Programm für jedes Alter und genießen Sie zudem ein vielfältiges Speiseangebot  - Foodtruck, Waffelmat, Grillwagen, Coffeebike - es ist alles da, was das Herz begehrt! 
Musikalisch wird der Tag von verschiedenen Live-Acts umrahmt.

Zu unserem ganztägigen Kinderangeboten gehören ab 12 Uhr eine Hüpfburg, Stationen für Glitzertattoos, Basteln und Seifenblasen im Innenhof. Für Studieninteressierte gibt es dort auch eine Studienberatung.
Unser Volleyballfeld und unser Tischtennisplatz laden in gemütlicher Atmosphäre zu lockeren Spielrunden ein. Bringen Sie Ihre Kellen mit!

Sie sind ein Alumni? Verpassen Sie nicht das große Wiedersehen und treffen Sie auf "alte und neue Gesichter", tauschen Sie Anekdoten mit den Professoren aus und schwelgen Sie gemeinsam in Erinnerungen Ihres Studiums. Verpassen Sie nicht ein aktuelles Kursfotos anzufertigen.

Hier finden Sie das Programm als PDF.
 

*Anmeldungen zur Kinderuni nehmen Sie bitte über oeffentlichkeitsarbeit@dhge.de vor.
Geben Sie bitte:

  • den Titel und Uhrzeit der gewünschten Veranstaltung,
  • Anzahl der teilnehmenden Kinder,
  • Name sowie Alter der Kinder und
  • Kontaktdaten des Ansprechspartners (E-Mail und Nachname) an.

Die Teilnehmeranzahl ist je Veranstaltung auf maximal 20 Kinder beschränkt.

Wichtige Hinweise:
Mit der Anmeldung wird sich einverstanden erklärt, dass die angegebenen Kontaktdaten für die Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet werden dürfen. Die Kontaktdaten werden nach Abschluss der Jubiläumsfeste wieder gelöscht.

Rechtliches
Die Lehrkräfte und die DHGE übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für Unfälle während der gemeinsam mit den Kindern wahrgenommenen Aktivitäten. Die Haftung der Lehrkraft für fahrlässiges Verhalten, durch das einem Kind ein Schaden entsteht, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst nicht grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten der Lehrkraft, das kausal zu einem Schaden für das Kind führt. Die Schüler*innen sind von der DHGE bzw. den Lehrkräften nicht gegen Krankheit, Unfall oder Diebstahl und Verlust persönlicher Gegenstände versichert. Notwendige Versicherungen (z. B. Haftpflicht) haben die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten rechtzeitig abzuschließen.