Unser Jubiläumsprogramm am 10. Juni in Gera

 

Wir freuen uns Sie auf zu unserem Jubiläumsfest begrüßen zu dürfen!

Erleben Sie von 11 Uhr bis 17 Uhr ein buntes Programm für jedes Alter und genießen Sie zudem eine vielfältiges Speiseangebot vom Cafe Kanitz - Thüringer Grillspezialitäten sowie vegane Speisen, Softeis, Kaffeestation mit Barista und Kuchen (auch vegane Sorten) - es ist alles dabei!

Musikalisch wird der Tag von den drei Bands: Denny Zetzsche (Pianist und Sänger), Splendid Sax (Jazzmusik) und der Zwölfarm-Zweimann-Band Goldkaz mit Welthits im Hosentaschenformat umrahmt. Zu unserem ganztägigen Angeboten gehören eine Hüpfburg der WBG Union eG und unsere Studienberatung im Raum A001 (Tinzer Schloss).

Sie sind ein Alumni? Verpassen Sie nicht das große Wiedersehen und treffen Sie auf "alte und neue Gesichter", tauschen Sie Anekdoten mit den Professoren aus und schwelgen Sie in Erinnerungen des Studiums. Verpassen Sie nicht ein aktuelles Kursfotos anzufertigen.  Der Treffpunkt befindet sich am Haus D (Altbau). 

Hier finden Sie das Programm als PDF.

* Infos zum Volleyballturnier finden Sie hier. Alle Startplätze sind belegt. Eine Anmeldung ist nicht möglich.

² Das Anmeldeformular zur Familienlaufstaffel und Infos zum Bambinilauf finden Sie hier.

³ Anmeldungen zur Kinderuni nehmen Sie bitte über oeffentlichkeitsarbeit@dhge.de vor.
Geben Sie bitte:

  • den Titel der gewünschten Veranstaltung,
  • Anzahl der teilnehmenden Kinder,
  • Name sowie Alter der Kinder und
  • Kontaktdaten des Ansprechspartners (E-Mail und Nachname) an.

Die Teilnehmeranzahl ist je Veranstaltung auf maximal 15 Kinder beschränkt.

Wichtige Hinweise:
Mit der Anmeldung wird sich einverstanden erklärt, dass die angegebenen Kontaktdaten für die Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet werden dürfen. Die Kontaktdaten werden nach Abschluss der Jubiläumsfeste wieder gelöscht.

Rechtliches
Die Lehrkräfte und die DHGE übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für Unfälle während der gemeinsam mit den Kindern wahrgenommenen Aktivitäten. Die Haftung der Lehrkraft für fahrlässiges Verhalten, durch das einem Kind ein Schaden entsteht, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst nicht grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten der Lehrkraft, das kausal zu einem Schaden für das Kind führt. Die Schüler*innen sind von der DHGE bzw. den Lehrkräften nicht gegen Krankheit, Unfall oder Diebstahl und Verlust persönlicher Gegenstände versichert. Notwendige Versicherungen (z. B. Haftpflicht) haben die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten rechtzeitig abzuschließen