Nachgraduierung von BA-Abschlüssen

06.04.2017


Ab sofort können Absolventen der Berufsakademien Gera und Eisenach nach § 10 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (DHGE) ihre Studienabschlüsse nachgraduieren lassen. Mit dem entsprechenden Formular und den dafür notwendigen einzureichenden Unterlagen ist die Beantragung zur Umwandlung der vom Freistaat Thüringen verliehenen Abschlussbezeichnung in einen entsprechenden akademischen Grad der DHGE nun möglich. Für die Ausstellung der Nachgraduierungsurkunde wird vorbehaltlich der Genehmigung durch das für Hochschulwesen zuständige Ministerium eine Gebühr von 49,00 Euro erhoben. Das Formular zur Nachgraduierung steht nachfolgend zum Download bereit. Für die amtliche Beglaubigung der beizufügenden Dokumente können sich Interessenten hier über entsprechende Stellen informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Dokumente im Original in den zentralen Studierendensekretariaten vorzulegen und dort amtlich beglaubigen zu lassen.

Formular zur Nachgraduierung

zum WORD-Formular

Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 1/2017 mit Nachgraduierungssatzung

zum PDF-Dokument

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