Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung

§ 9 Absatz 1 der Prüfungsordnung der DHGE sieht vor, dass für den Fall der Nichtprüfungsfähigkeit infolge einer Erkrankung oder einer sonstigen gesundheitlich bedingten Verhinderung der Studierende unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen hat, das eine Aussage über die Prüfungsfähigkeit des Studierenden im betreffenden Prüfungszeitraum beinhaltet.

Das entsprechende Formular kann im Krankheitsfall zur Vorlage beim behandelnden Arzt verwendet werden. Die Nutzung anderer Formulare durch den Arzt ist selbstverständlich zulässig.

Bitte reichen Sie im Falle einer Prüfungsunfähigkeit ebenfalls eine Krankmeldung über das entsprechende Formular ein.