Studieren ohne Abitur

Auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife gibt es die Möglichkeit ein Bachelorstudium an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach aufzunehmen. Das Thüringer Hochschulgesetz sieht hierfür folgende Wege vor:

  1. der erfolgreiche Abschluss zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt
  2. das erfolgreiche Ablegen einer Meisterprüfung
  3. der Abschluss als Wirtschaftsprüfer:in oder Steuerberater:in mit zweijähriger einschlägiger Berufstätigkeit
  4. der Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen dienstes mit zweijähriger einschlägiger Berufstätigkeit
  5. der Abschluss einer Fachschule, wenn vor dem Besuch der Fachschule eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde als:
  • Staatlich anerkannter Erzieher:in
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge:in
  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger:in
  • Staatlich anerkannter Motopäde:in
  • Staatlich anerkannter Medizinpädagoge:in
  • Staatlich anerkannte Fachkraft für soziale Arbeit
  • Staatlich anerkannter Familienpfleger:in
  • Staatlich anerkannter Wirtschaftsinformatiker:in
  • Staatlich anerkannter Logistiker:in

6. eine mindestens zweijährig anerkannte berufliche Ausbildung und eine erfolgreiche berufliche Fortbildung im erlernten Beruf, die  

  • auf der beruflichen Ausbildung aufbaut
  • auf bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften beruht
  • sich nicht auf einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht und   
  • mindestens 400 Stunden umfasst.

Hierzu gehören insbesondere Fortbildungsabschlüsse als Fachkauffrau oder Fachkaufmann, Fachwirt:in, Betriebswirt:in, Informatiker:in, Handelsassistent:in, IT-Entwickler:in, IT-Projektleiter:in oder der  Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als Verwaltungsbetriebswirt:in (VWA), Betriebswirt:in (VWA).

Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung

Für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung stehen zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung:

A) Probestudium
Voraussetzungen:

  1. eine zum angestrebten Studiengang fachlich verwandte mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  2. mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig in diesem Beruf
  3. ein Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Hochschule

Das Probestudium dauert zwei Semester. Näheres regelt die Probestudiumssatzung der DHGE. 

B) Eingangsprüfung
Zur Eingangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig war. Das Nähere über die Zulassung und das Verfahren regelt die Eingangsprüfungssatzung der DHGE.  

Der Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung ist bis zum 31. März eines Jahres bei der DHGE zu stellen. Die Prüfung wird einmal im Jahr abgenommen. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den fachlichen Grundlagen, die für den gewählten Studiengang erforderlich sind.Die Eingangsprüfung besteht je nach gewähltem Studiengang aus ein bis drei Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten.