Senatswahlen
Der Senat ist das höchste beschlussfassende Organ der Dualen Hochschule. Er dient dem Dialog aller Gruppen über allgemeine Fragen der Hochschule und bietet darüber hinaus ein Forum zum Austausch mit der Hochschulleitung.
Wahl der Studierendenvertreter zum Senat
Die Mitglieder der Gruppen der Studierenden waren zur Wahl ihrer Vertreter (3 Sitze) für den Senat der Dualen Hochschule Gera-Eisenach aufgefordert. Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am 01. Oktober 2023.
Ergebnis der Wahlen zum Senat der Dualen Hochschule Gera-Eisenach
Möglichkeit der Beantragung einer Nachwahl:
Da von drei zu vergebenden Sitzen für die Gruppe der Studierenden im Senat nur zwei besetzt werden konnten, ist die Durchführung einer Nachwahl auf Antrag möglich. Antragsberechtigt sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die im Wählerverzeichnis der Hauptwahl eingetragen sind.
Der Antrag ist schriftlich und persönlich unterzeichnet bei der Wahlleiterin einzureichen unter Beifügung einer Selbstnominierung. Die Nachwahl erfolgt nur bezüglich des freien Sitzes im Senat. Gewählt wird aufgrund des Wählerverzeichnisses der Hauptwahl nach Streichung der Personen, die ihr Wahlrecht zwischenzeitlich verloren haben. Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder ist verkürzt. Sie endet zu demselben Zeitpunkt in dem die Amtszeit geendet hätte, wenn das Mitglied bereits bei der Hauptwahl gewählt worden wäre; liegt dieser Zeitpunkt nicht mehr als sechs Monate in der Zukunft, wird von der Nachwahl abgesehen.
Wahlvorschlag Nachwahl 2023