Praxispartner werden

Zulassungsverfahren

Unternehmen bzw. Träger (Ausbildungsstätten), die als Praxispartner mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach zusammenarbeiten möchten, werden auf ihre Eignung hin überprüft.

Für eine Zulassung als Praxispartner müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Eine planmäßige Durchführung der praktischen Ausbildung muss gewährleistet sein.
  • Die Betreuung der Studierenden durch einen Ausbildungsleiter mit einem dem Profil der Studienrichtung entsprechenden Hochschulabschluss muss gewährleistet sein.
  • Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung in Höhe des Mindestbedarfssatzes nach BAföG muss sichergestellt werden.

Um Zulassungsunterlagen anzufordern, offene Fragen zu klären und den betrieblichen Durchlaufplan abzustimmen, stehen die Mitarbeiter*innen der DHGE gern zur Verfügung. Unsere Studienrichtungsleiter:innen beraten gern über Voraussetzungen, Abläufe im Studium, inhaltliche Anforderungen der Praxisphasen und die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnung von Studierenden.

Ausbildungsvertrag für ein duales Studium

Wurde ein zukünftiger Studierender ausgewählt, schließt der Praxispartner mit ihm einen Ausbildungsvertrag ab. Die Form des Ausbildungsvertrages der Dualen Hochschule ist vorgeschrieben und regelt die beiderseitigen Verpflichtungen (u. a. Anwesenheitspflicht, Höhe der Vergütung, Umfang des bezahlten Jahresurlaubes).  Mit dem Ausbildungsvertrag entscheiden Praxispartner von Anfang an über ihren Fach- und Führungskräftenachwuchs und stellen sicher, dass nur geeignete Bewerber:innen ein Studium beginnen. Durch die Einbindung der Studierenden in den Arbeitsalltag haben Praxispartner die Möglichkeit, ihre Nachwuchskräfte besonders praxisgerecht auszubilden und passgenau auf entsprechende Positionen vorzubereiten.