Übergangsregelung

06.04.2017


In der vergangenen Woche haben Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) über die Handhabung des § 52a UrhG im Bereich der Hochschulen erneut verhandelt. Nach Auskunft des TMWWDG ist nun als vorläufiges Verhandlungsergebnis vereinbart worden, die bisherige pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Bis dahin soll eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung entwickelt werden.

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